Auf dieser Seite findest Du alle Infos und Vorlagen, um dieses gentechnische Experiment mit schwerwiegenden Folgen zu verhindern.
Prof. Dr. Sönnichsen zur Impfpflicht für Kinder
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Kinder
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Verdacht einer Impfkomplikation nach Infektionsschutzgesetz
Meldeformular - Meldung über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen
Eine umfassenden Patienten-Aufklärung rund um die Gefahren einer „Corona-Impfung“ aus der Schweiz
Eine umfassenden Patienten-Aufklärung rund um die Gefahren einer „Corona-Impfung“ aus Frankreich
Sehr geehrte Kollegen unserer Bundesärztekammer,
in Bezugnahme auf Ihren Beschluss „TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren aus der COVID-19-Pandemie. Titel: Notwendige COVID-19-Impfstrategie für Kinder und Jugendliche 2021/2022“. Dieser Antrag wurde von fünfzehn Kollegen, darunter drei Kinderärzten und zwei Kollegen aus dem Bereich der Psychotherapie, beantragt sowie vom Ausschuss genehmigt. In Anbetracht der wissenschaftlichen Evidenz halten wir diesen Beschluss für hochfragwürdig.
Um dies zu erläutern dürfen wir folgende Arbeiten zitieren: In erster Linie ist die Studie zur Infektionswahrscheinlichkeit unter Jugendlichen und Kindern von Ludvigsson (1) zu nennen: Eine Studie an annähernd zwei Millionen Kindern im Alter von 1 bis 16 Jahren in Schweden. Sie berichtet über 15 Kinder, die mit COVID-19 auf eine Intensivstation aufgenommen werden mussten. Keines der Kinder starb an dem Corona-Virus. Auch die Ansteckungsrate unter den Lehrern war gering: 10 Vorschullehrer und 20 Lehrer (19 per 100.000) erlitten eine behandlungsbedürftige Corona-Infektion. Das entspricht einem geschlechts- und altersadaptierten, relativen Risiko von 1,1 so die Autoren.
Kauermann (2) zeigt in einem aktuellen Bericht, dass in der Altersgruppe der 60-79-Jährigen eine leichte Übersterblichkeit zu beobachten ist, in der Altersgruppe der 35-59-Jährigen jedoch eine leichte Untersterblichkeit. Stark ausgeprägt ist die Übersterblichkeit in der Gruppe der über 80-Jährigen (ca. 25 %). Davon unabhängig wissen wir bislang auch wenig über die mittel- bis langfristigen Folgen dieser Therapie. Aktuell erscheinen erste Arbeiten (z.B. 3), die COVID-19 in den Bereich der Vaskulitiden einordnen: Nicht nur das Virus selber, sondern auch die Spike-Proteine verursachen die aversen Reaktionen, wobei das ACE2 eine zentrale Rolle spielen soll. Wie Sekine (5) beschreibt, finden sich bei positiv getesteten Corona-Patienten circa 60% Antikörper für das Agens, aber mehr als 90% positive T-Zell-Reaktionen. Dieser Befund ist höchstinteressant, da natürlich die Anwesenheit von Antikörpern, oder spezifischen T-Zellen eine zusätzliche Impfung fragwürdig bzw. gänzlich überflüssig erscheinen lassen.
Kustin (4) berichtet über eine erhöhte Infektanfälligkeit durch die Süd-Afrikanische Variante bei zweifach Geimpften im Vergleich zu Nicht-Geimpften. Wenn also unsere Kinder nachweißlich keine Infektionstreiber sind und nicht wirklich selber gefährdet werden, dann ist eine Impfung dieser Gesellschaftsgruppe nur Mittel zum Zweck. Bislang liegen keinerlei Informationen über die Langzeitwirkung einer mRNA Impfung vor; sondern im Gegenteil weisen Publikationen (3) auf die Gefahr einer Vaskulitis durch die implizierten Spike-Proteine hinweisen. Es ist doch tatsächlich, wie Lothar Wieler es 2020 gesagt hat: „Wir gehen alle davon aus, dass im nächsten Jahr Impfstoffe zugelassen werden. Wir wissen nicht genau, wie sie wirken, wie gut sie wirken, was sie bewirken, aber ich bin sehr optimistisch, dass es Impfstoffe geben wird.“
Wo bleibt hier die Nutzen-Risiko-Abwägung für unsere Kinder? Wie kann die Bundesärztekammer sich derart weit von Ihren Grundsätzen entfernen und eine Impfung von Minderjährigen nicht nur befürworten, sondern sogar fordern? Nihil nocere! In diesem Sinn sei es uns erlaubt, ein Zitat von Prof. Dr. Karsten Vilmar zu erwähnen: Es bleibe den Ärzten „vielleicht die Gnade des Verzeihens, aber niemals das Vergessen“. In diesem Sinne erhoffen wir uns, dass diese Worte nicht erneut in die Annalen der BÄK geschrieben werden müssen und unsere Bundesärztekammer diesen Beschluss unverzüglich zurückzieht.
Hochachtungsvoll Ihr Dr. med. Hans-Bernd Bludau (hbb@dgn.de) Dr. med. Jörg Schmid (kpj.schmid@arcor.de)